Barrierefreiheitserklärung
Wir bei m² Immobilien legen großen Wert darauf, dass unsere Online-Angebote von allen Menschen gleichermaßen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen und technischen Voraussetzungen. Ein barrierefreier Zugang zum Internet ist für uns ein wesentlicher Bestandteil moderner Kundenorientierung.
Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere Webseite so zu gestalten, dass sie den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit entspricht und möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern einen einfachen, verständlichen und gleichberechtigten Zugang ermöglicht.
Sollten dennoch Barrieren auftreten, freuen wir uns über Hinweise, damit wir unsere Inhalte und Funktionen weiter verbessern können.
1. Geltungsbereich
Die Erklärung bezieht sich auf die aktuelle öffentlich zugängliche Webseite m-quadrat-franchise.de der m² Immobilien GmbH, die auf WordPress betrieben wird.
2. Stand der Vereinbarkeit
Unsere Website ist teilweise mit den Anforderungen der EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA vereinbar.
Zusätzlich orientieren wir uns bereits an den neuen Kriterien der WCAG 2.2 (z. B. Fokus-Sichtbarkeit, Zielgrößen, Dragging-Alternativen).
3. Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgte durch eine Selbstprüfung auf Grundlage von:
- manueller Tests (Tastaturbedienung, Screenreader-Simulation, Kontrast-Checks),
- Code-Inspektion,
- gezielten CSS-Optimierungen (siehe Abschnitt „Geplante Maßnahmen“).
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz Verbesserungen bestehen derzeit noch Einschränkungen:
- Formulare: Labels und Pflichtfeldkennzeichnungen sind noch nicht überall korrekt mit den Eingabefeldern verbunden; Fehlermeldungen erfolgen teils nur visuell.
- Alt-Texte: Nicht alle Bilder (z. B. Karten, Logos) sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen.
- Kontraste: Einzelne Textelemente und Buttons erreichen nicht immer das geforderte Mindestkontrastverhältnis.
- Tastaturfokus: Der sichtbare Fokus ist auf manchen Elementen zu schwach oder wird durch den Sticky-Header verdeckt.
- Zielgrößen: Einige Buttons und Icons sind kleiner als 24×24 CSS-Pixel und damit schwer zu bedienen.
5. Gründe für Abweichungen
Die Abweichungen entstehen hauptsächlich durch technische Altlasten im Theme sowie durch Drittanbieter-Plugins, die aktuell noch nicht vollständig barrierefrei sind.
6. Verbesserungsmaßnahmen
Wir haben bereits erste Verbesserungen hinsichtlich der Barrierefreiheit umgesetzt:
- Sichtbarer und kontrastreicher Tastaturfokus, der nicht von Sticky-Elementen verdeckt wird.
- Skip-Link zum Hauptinhalt, klar sichtbar bei Tastaturbedienung.
- Anpassungen von Zielgrößen (≥ 24×24 px) für Buttons und Icons.
- Formular-Felder mit klaren Fokusrahmen, besserer Lesbarkeit und Fehlermeldungsstilen.
- Berücksichtigung von Reduced Motion (Animations-Reduktion, falls vom Nutzer gewünscht).
Weitere Maßnahmen bis 2026:
- Vollständige Umsetzung korrekter Labels und ARIA-Attribute in Formularen.
- Umfassende Alt-Text-Prüfung aller Bilder.
- Kontrastprüfung aller Farbvarianten und ggf. Anpassung.
- Optimierung des sichtbaren Fokus in allen Menüs und Komponenten.
- Vergrößerung aller interaktiven Zielgrößen auf mindestens 24×24 px.
- Kontinuierlicher Audit (Screenreader-Tests mit NVDA/VoiceOver).
7. Feedback und Kontakt
Wir arbeiten daran, die Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern.
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, kontaktieren Sie uns bitte mit der konkreten Angabe der aufgetretenen Barriere:
E-Mail: info@m-quadrat-immobilien.de, Betreff „Barrierefreie Website“
Telefon: +49 212 254 36 16
Bitte beschreiben Sie die betreffende Seite oder Funktion sowie ggf. Ihr genutztes Hilfsmittel (Screenreader, Tastatur, etc.).
8. Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Überwachungsstelle NRW
Tel.: 0211 9449 12 13
E-Mail: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
https://www.it.nrw/informationstechnik/digitale-verwaltung/ueberwachungsstelle-fuer-barrierefreiheit-nrw
9. Datum der Erklärung
Erstellt am: 22.09.2025

